Grenzgeschichte DG - Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

 

 

Eupen - ein industrielles Zentrum in Preußens Westen  

Eupen wird preußisch
Immer schneller, immer mehr - die neuen Maschinen in der Tuchindustrie
Der 10. April 1821: Maschinensturm in Eupen
Neue Hoffnungen, neue Unruhen 1830
Fußnoten
Dokumentationsteil


Eupen wird preußisch

Mit dem Sieg der verbündeten Mächte in der Nähe des kleinen belgischen Dörfchens Waterloo über Napoleon gehörte 1815 die über 20-jährige Herrschaft Frankreichs über weite Teile Europas endgültig der Vergangenheit an.
Das vorherige Kapitel
(Die Franzosen in Eupen) zeigte die einschneidenden Veränderungen auf, die diese Zeit mit sich gebracht hatte: Anstelle der Adels- und Klerikervorherrschaft war die, zumindest formale, Gleichstellung aller Bürger getreten. Auch in Preußen, das 1815 nach dem Wiener Kongress die Rheinlande und Westfalen in Besitz nahm, hatte es unter dem Eindruck der verheerenden militärischen Niederlage gegen die französischen Armeen 1806 Reformen im bürgerlich-rechtlichen Sinne gegeben (1):

- Aufhebung der Leibeigenschaft der Bauern,
- Proklamierung der freien Berufswahl, Aufhebung des Zunftzwanges und Einführung der Gewerbefreiheit,
-
Anfänge einer umfassenden Bildungsreform durch Wilhelm von Humboldt,
-
Aufhebung des Gettozwanges für Juden, staatsbürgerliche Gleichberechtigung,
-
Durchführung einer Heeresreform; zwar wurde das Söldnerheer noch beibehalten, nebenher aber Landwehr und Landsturm geschaffen, eine zumindest teilweise Volksbewaffnung also eingeführt.

Diese entscheidenden Strukturreformen, die Preußen in ein für damalige Verhältnisse modernes Staatswesen verwandelten, schufen erst die Voraussetzung dafür, dass dieses Land 1813 in den „Freiheitskriegen" gegen Napoleon bestehen konnte. Die in dieser Situation dem Volk gewährten Rechte gingen aber vielen europäischen Herrschern nach dem errungenen Sieg zu weit. Der Wiener Kongress, der die Neuordnung Europas regeln wollte, sanktionierte auch die Restauration; die „heilige Allianz" wurde gegründet, sozusagen eine gegenseitige „Allianz-Versicherung gegen alle Übel der Revolution. Sollte in einem der beteiligten Staaten sich das Bürgertum oder das gemeine Volk eben gegen die vorgegebene göttliche Ordnung wenden, so sollte sie die gemeinsame, harte Strafe aller Signatarmächte treffen. Tatsächlich blieb es auch nicht nur bei Absichtserklärungen; 1821 intervenierte Österreich in Italien; 1823 Frankreich in Spanien.

Auch in Deutschland waren nach der Vertreibung der Franzosen fast alle weltlichen Fürsten wieder in ihre vorrevolutionären „Rechte" eingesetzt worden. Mit der Schreckensvision des Schicksals Ludwigs XVI. vor Augen, den auch sein Königtum von Gottes Gnaden nicht vor der Hinrichtung durch die Guillotine retten konnte, gründeten sie den „Deutschen Bund", der die einzelnen Dynasten in Deutschland dazu verpflichtete, sich im Falle innerer Unruhen gegenseitig zu Hilfe zu kommen.(2)

Aus Eupen wurden die Franzosen am Jahresanfang 1814 durch die Truppen der Anti-Napoleon-Koalition vertrieben. Der für das besetzte Gebiet Niederrhein bestellte Generalgouverneur von Sack war zunächst im Auftrage aller Koalitionsmächte tätig.
Durch das Pariser Friedenstraktat vom 30. Mai 1814 wurden die besetzten Gebiete in Interessenzonen eingeteilt, wobei das Eupener La
nd Preußen zugeschlagen wurde.(3) Von Sack als Generalgouverneur hatte ein Gebiet zu verwalten, das mit Dinant, Huy und Lüttich tief nach Belgien hineinragte und auch noch Luxemburg, das Saarland und Teile des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz umfasste.

Die Angliederung an Preußen wurde sehr vorsichtig vorgenommen, das französische Verwaltungssystem nahezu unverändert weitergeführt, das metrische System und auch das französische Geld beibehalten. Auch die französische Gesetzgebung blieb bestehen (4); weiter galten der „Code Napoleon" - nunmehr wieder „Code Civil" genannt -; der „code pénal, die französische Strafgesetzgebung; der „code d'instruction criminelle", die Strafprozessordnung; der „code de commerce", das Handelsgesetzbuch und der „code de procédure civile", die Zivilprozessordnung.
Der Wiener
Kongress veränderte dann die Grenzziehung nochmals; Preußen musste vorwiegend französischsprachige Gebiete an die Niederlande abtreten und behielt aus der Konkursmasse des ehemaligen Ourthe-Departements lediglich die Kantone St. Vith, Malmedy, Kronenburg, Schleiden, Eupen sowie einen Teil des Kantons Aubel.
Nunmehr wurde auch hier die preußische Ve
rwaltungseinteilung vollzogen.(5)

Eupen - 1829 mit 10.677 Einwohnern immerhin zehntgrößte Stadt der Rheinprovinz - wurde Kreisstadt und war Teil des Regierungsbezirks Aachen.
Für die Tuchindustrie in Eupen wie auch in Aachen sollte der Übergang an Preußen große Veränderungen mit sich bringen. Wie dargestellt worden ist, hatten die hiesigen Tuchmanufakturen in französischer Zeit
einen gewaltigen Aufschwung genommen, der vor allem auf die fortschrittliche französische Handels- und Industriepolitik, den riesigen Markt in Frankreich und in den Napoleon hörigen Staaten, auf die Abschottung Englands vom kontinentalen Markt, aber auch auf französische Heeresaufträge zurückzuführen war. Jedoch verlief die Entwicklung in der französischen Zeit nicht geradlinig aufwärts, sondern es wechselten (nicht zuletzt bedingt durch den Kriegsverlauf) Phasen guter und schlechterer Konjunktur.

Die Angliederung an Preußen verschloss der hiesigen Textilindustrie zunächst den ausgedehnten französischen Markt, alte Geschäftsbeziehungen wurden abgeschnitten. Frankreich hatte bereits 1814 Schutzzollgesetze erlassen, die den Export dorthin ganz zum Erliegen brachten. Zwar wurden nun innerhalb Preußens die Binnenzölle abgeschafft, aber dieses an sich schon arme Land, das durch die Kriege noch weiter belastet war, konnte mit seinen zehn Millionen Einwohnern wahrlich keinen Ersatz für das ehemalige französische Wirtschaftsgebiet mit vierzig bis fünfzig Millionen Menschen bieten. Auch machte sich nun, nach dem Wegfall der Kontinentalsperre, die englische Konkurrenz für die Eupener Tuchfabrikation unangenehm bemerkbar.
Zudem waren die Jahre 1816/17 in Preußen Hungerjahre, und Geld hatte die Bevölkerung nur für
die lebensnotwendigsten Dinge.(6) In Eupen drohte sogar eine Hungersnot, die nur dadurch abgewendet werden konnte, dass der Staat zinslose Kredite zur Anschaffung von Ostseeroggen gewährte.

In dieser schlechten Zeit setzten Eupens Tuchfabrikanten große Hoffnungen in den russischen Markt. Preußen hatte 1818 mit dem zaristischen Riesenreich einen Handelsvertrag abgeschlossen, der die Eupener Tuchfabrikanten zu verstärktem Engagement in diesem Land animierte. Doch 1822 führte auch Russland eine Schutzzollgesetzgebung ein. Die Eupener Handelskammer sah äußerst pessimistisch in die Zukunft; zwar blieb das von ihr prophezeite Massenelend aus, doch gelang es den hiesigen Tuchherstellern erst nach und nach durch verstärkten Einsatz auf anderen Märkten, insbesondere in Italien und in der Levante, die Einbußen auszugleichen, die durch den Verlust des russischen Marktes entstanden waren.
Ein weiterer Nachteil für die Eupener Tuchindustrie war die Aufteilung des ehemaligen einheitlichen Wirtschaftsraumes des Herzogtums Limburg zwischen den Niederlanden und Preußen.
Viele Fabrikanten hatten nun beiderseits der Grenze „Etablissements". Auch hatten sich während der französischen Zeit zwischen den Tuchfabrikanten des
belgischen und des weiteren Aachener Bezirks die Beziehungen so eng gestaltet, dass sie auch nach Errichtung der Zollschranken nicht ohne weiteres zerschnitten werden konnten. Das Grenzabkommen (traité des limites) vom 26.6.1816 zwischen Preußen und den Niederlanden sollte diesen Gegebenheiten gerecht werden.

Das Abkommen besagte,
dass alle Halbprodukte, die zur Weiterbearbeitung über die Grenze geführt wurden, zollfrei waren. Die Hauptgründe für diesen grenzüberschreitenden Verkehr lagen in der Arbeitsteilung.
Viele Eupener, Aachener und Burtscheider Tuchfabrikanten
hatten in Verviers, Hodiamont oder Ensival eigene Einrichtungen zum Reinigen der Wolle und zum Spinnen. Auch soll es in Eupen nach der Einführung der Spinnmaschine viel zu wenig Weber gegeben haben, sodass die Fabrikanten in Vaals und in verschiedenen belgischen Dörfern weben ließen. Dieser Austausch sollte die ganze preußische Zeit über beibehalten werden.

Im April 1900 wurde das Abkommen mit Belgien modifiziert: in Zukunft konnten sich nur noch Fabrikanten an diesem Geschäft beteiligen, die dies auch schon vor dem 1. Juli 1899 getan hatten.


Immer schneller, immer mehr - die neuen Maschinen in der Tuchindustrie

Die Gewährung der Gewerbefreiheit zur Zeit der französischen Republik, die Befreiung der Wirtschaft von ihre
n der Ausdehnung hemmenden Fesseln hatte auch im hiesigen Tuchgewerbe dazu geführt, das Verlagssystem weitgehend zu überwinden und die Produktion - mit Ausnahme des Webens - in den Händen der ehemaligen Tuchkaufleute zu konzentrieren.(7) Neben diesem in der Eigentümlichkeit des kapitalistischen Systems liegenden Hang zur Konzentration gab es aber auch noch einen speziellen Grund für die Tuchhersteller die Fertigung nunmehr vorwiegend unter ihrer Kontrolle auszuführen: die verarbeitete Schafwolle war als tierisches Produkt gegenüber der Baumwolle von so unterschiedlicher Qualität, dass - wurden Fehler beim Waschen und Spinnen der Wolle gemacht - dies beim späteren Tuch zu erheblichen Wertminderungen, ja Totalverlusten führen konnte, ein Tatbestand, der sich aber erst beim fast fertigen Tuch in der Appretur herausstellte.

Durch die Einführung der Spinnmaschine wurde das Spinnen von einer bisher vor allem auf dem Lande im Nebenerwerb durchgeführten Arbeit zum Haupterwerb der in den dafür errichteten „Etablissements" tätigen Frauen, Männer und Kinder. Das bedeutete aber nicht, dass nun alle „Tuchfabrikanten" auch eigene Spinnereien besaßen. Unter „Fabrik" wurde zunächst die Zusammenlegung des Walk-, Appretur- und Färbvorganges verstanden. Die Tuchhersteller besaßen auch in den nächsten Jahrzehnten teilweise ihren Betrieben angegliederte Spinnereien, teilweise teilten sich mehrere „Fabrikanten" eine Spinnerei. Weiterhin gab es die so genannten Lohnspinnereien. Diese mechanischen

Betriebe fertigten im Lohnauftrag das Gespinst für Tuchhersteller, die über keine eigene Spinnerei verfügten, oder die in Zeiten starker Konjunktur bereits ausgelastet waren. Dementsprechend war in den Lohnspinnereien die Auftragslage - und damit auch die Zahl der dort Beschäftigten - in Zeiten der Konjunktur groß, in Krisenzeiten hingegen - welche Ursache sie auch haben mochten - herrschte hier große Not, wobei die benachbarte belgische Konkurrenz den hiesigen Lohnspinnereien oft zusätzlich zu schaffen machte.

Das Weben geschah in Eupen noch sehr lange als Hausweberei. Zwar wurde 1822 in Eupen der erste mechanische Webstuhl aufgestellt, doch konnte dieser zunächst nicht mit dem Handwebstuhl konkurrieren. Dies lag zum einen daran, dass die Tuchhersteller die hohen Investitionskosten für mit mechanischen Stühlen ausgerüstete Websäle scheuten: zu sprunghaft war der Gang der Geschäfte, da überließ man lieber das Risiko des leer stehenden Stuhles dem Hausweber. Ferner konnten die hier verwendeten losen Garne kaum auf dem mechanischen Stuhl verarbeitet werden, da oftmals der Faden riss.

Erst die Einführung des Federschlagstuhls zu Beginn der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, der die beim vorher benutzten Kurbelstuhl üblichen ungenauen Bewegungen ausglich, machte den mechanischen Stuhl wieder interessant. Doch noch 1860 war die Zahl der Handstühle in Eupen fünf Mal so groß wie die der mechanischen; und noch gegen Ende der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts war ein Drittel der Weber im eigenen Haus beschäftigt.
Durch die Konzentration der zur Tuchherstellung notwendigen Arbeiten, mit Ausnahme des Webens, in den Räumen der vormaligen Kaufleute änderte sich auch die Stellung der „
Baasen". Hatten diese früher als Subunternehmer die Verantwortung für weite Teile der Tuchherstellung übernommen und auch verschiedene Arbeitsgänge weiter vergeben, so wurden sie nunmehr zu reinen Hauswebern, die entweder alleine, oft aber mit Frau und Kindern, seltener mit einem Gesellen, für die Tuchfabrikanten hart arbeiteten.

In den konzentrierten Betrieben wurden immer mehr Maschinen aufgestellt. Bereits gegen Ende der französischen Zeit kamen hier Scher-, Rauh-, Farbmisch-, Aufreiß-, Fein- und Grobspinnmaschinen zum Einsatz sowie so genannte Drouseten zum Krempeln der Wolle. Diese wurden zunächst noch durch Menschen-, Pferde- oder Wasserkraft angetrieben. Doch 1816 hielten die ersten Dampfmaschinen ihren Einzug in Eupen. Da aber Wasser bis zur Regulierung der Vennbäche noch in genügendem Maße zur Verfügung stand, wurden sie zunächst nur bei Wassermangel benutzt.
Das Pressen der Tücher geschah zunehmend nicht mehr durch Schrauben, sondern durch Hydraulik-Pressen. Das Säubern der Tücher von beim Scheren übrig
gebliebenen Härchen - wurde schließlich ebenfalls durch Maschinen vorgenommen.

Immer schneller, immer komplizierter wurden die Maschinen - und eines war ihnen allen gemeinsam: sie verdrängten den Menschen aus der Arbeit. So soll bereits die 1808 von Cockerill in Aachen eingeführte Spinnmaschine, die eine Grobspule mit vierzig und eine Feinspule mit sechzig Spindeln besaß, sechzig Arbeiter ersetzt haben.



Der 10. April 1821: Maschinensturm in Eupen

In einer Stadt wie Eupen, die damals von nur einer Industrie beherrscht wurde, konnten die durch den
Anschluss an Preußen verursachten Schwierigkeiten nicht ohne Auswirkungen auf die Beschäftigungslage bleiben.(8)
Schon damals galt: Arbeit bei Konjunktur, Kündigung in der Krise. Dazu kam,
dass es in der Frühzeit des Kapitalismus keinerlei staatliche Vorsorge für Arbeitslose gab. Man musste selber Abhilfe schaffen oder war auf dürftige kirchliche oder städtische Almosen angewiesen.

Waren 1816 in Eupens Tuchfabrikation noch 7000 Menschen tätig, so blieben fünf Jahre später, nach den wohl nicht nachprüfbaren Angaben des Bürgermeisters Nicolai, gerade noch 2400 in Arbeit.
Und gerade in einem solchen Moment beabsichtigte ein hiesiger Tuchfabrikant die Einführung einer Arbeitskräfte einsparenden Schermaschine. Sie sollte bei Stolle & Comp. aufgestellt werden, einem Unternehmen, bei dem 700 Menschen beschäftigt wurden, 600 davon in Heimarbeit.
Das Unternehmen war schon früher durch skrupelloses Verhalten aufgefallen. So wurden die Arbeiter bei der Umrechnung ihres Lohnes von preußischer in französische Währung - die Bezahlung in französischem Geld war damals hier noch üblich
- übervorteilt; und oft bezahlte man sie auch noch in Waren (Trucksystem).

Auch von anderen Eupener Tuchfabrikanten wurde die Firma Stolle beargwöhnt. Es handelte sich um Zugezogene, die kaum Repräsentation betrieben, zur Miete lebten und denen man Ramschproduktion zu Dumpingpreisen und sogar betrügerische Manipulationen zur Erhöhung des Profites nachsagte.
Dieses Unternehmen versuchte nun, im April 1821, eine neue Schermaschine einzuführen. Die Arbeiter bei Stolle erkannten die Gefahr, die ihnen durch Einführung der neuen Maschine drohte; sie sprachen sich mit Kollegen aus anderen Betrieben ab und gemeinsam wurde die Maschine zerstört.

Über die Ereignisse des Jahres 1821 existiert eine ausführliche Untersuchung von Martin Henkel und Rolf Taubert, auf die schon mehrfach verwiesen wurde; ihr ist nichts hinzuzufügen. Wir beschränken uns daher an dieser Stelle auf eine kurze Zusammenfassung der Ereignisse und verweisen zum genaueren Studium auf das angeführte Werk:

Am 9. April 1821, einem Montag, wurde die in Kisten verpackte Maschine angeliefert und auf dem Hof des Stolleschen Hauses abgestellt, um am nächsten Morgen im Schererwinkel, dem Arbeitsraum der Scherer, aufgebaut zu werden. Um ihre Arbeit fürchtend, zogen die Stolleschen Arbeiter an diesem Morgen von Fabrik zu Fabrik und agitierten ihre Kollegen. Am Dienstag versammelten sich mehrere hundert Arbeiter aus verschiedenen Betrieben und unterschiedlichen Berufen vor dem Unternehmen der Firma auf dem Wirthplatz, stürmten in den Hof, zerschlugen die Maschine und ließen die danach unbrauchbaren Teile im damals dort noch vorbei fließenden Stadtbach verschwinden. Landrat Scheibler erfuhr von dem Ereignis, begab sich zum Ort des Geschehens und ließ den zuverlässigen Teil der Bürgermiliz zusammenrufen, gerade 60 Mann, der Rest waren Fabrikarbeiter, denen man keine Waffen (verständlicherweise) geben wollte. Mit einem „bunten" Aufgebot Bewaffneter - u.a. Förster - gelang es bis zum Abend, fünf Männer und ein Mädchen als Rädelsführer festzunehmen.
Die Arbeiter versuchten, noch nicht beteiligte Kollegen in ihre Aktionen einzubeziehen; von einer Befreiung der Gefangenen war die Rede. Um Ruhe herzustellen, forderte der Landrat die Fabrikanten auf, die Nacht durcharbeiten zu lassen und ordnete an,
dass alle Kneipen um 7 Uhr abends zu schließen seien. Es blieb dann in der Nacht auch ruhig, Bürgermiliz, Gendarmen und Kaufleute patrouillierten auf den Straßen, und aus Aachen und Hergenraed [heute Hergenrath] traf noch im Verlaufe der Nacht bewaffnete Verstärkung ein.
Am Morgen des 11. April schien die Lage soweit entspannt,
dass die Bürgermiliz nach Hause geschickt wurde. Doch die Ruhe war trügerisch. Gegen zehn Uhr erfuhr der Landrat, dass sich mehrere tausend Arbeiter anschickten, das Haus des Fabrikanten Simon Fremerey zu stürmen. Scheibler begab sich daraufhin auf den Wirthplatz, wo er in einer offenbar eindrucksvollen Rede die Forderungen der Arbeiter nach Freilassung der Gefangenen zurückwies. Dabei drohte er mit Gewalt, kündigte aber auch ein gerechtes Verfahren für die Verhafteten an. Nach und nach zerstreute sich die Menge. Die Gefangenen, inzwischen 21 Personen, wurden in aller Stille nach Aachen gebracht.

Die Aktionen der Arbeiter vom 10. und 11. April 1821 hatten mehrere juristische Nachspiele:
Zunächst ging es um die Frage
des Schadensersatzes. Wohl wissend, dass er die 5000 Francs, die die Maschine gekostet hatte, niemals von den Arbeitern erhalten konnte, wandte sich C.W. Stolle, den die Maschinenbaufirma Magnan finanziell bedrängte, am 10. Juli 1821 an die Regierung in Aachen mit der Aufforderung, unter Anwendung eines französischen Gesetzes aus dem Jahre IV der Stadt Eupen aufzuerlegen, ihm die Kosten der zerstörten Maschine zu erstatten. Dieses Gesetz sah nämlich vor, dass im Falle von Unruhen die jeweilige Gemeinde den entstandenen Schaden zu tragen habe.

Die Antwort fiel wohl ganz anders aus, als Stolle erwartet hatte:

Auf ihr Gesuch vom 10. d. M. wegen Schadlosstellung für die ihnen zertrümmerte Scheermaschine können wir uns nicht einlassen, da wir das von ihnen [...] aus der französischen Revolutionszeit originirende Gesetz vom 10. Vendém J. IV für nicht mehr gültig und für aufgehoben betrachten. Zudem müssen wir uns billig wundern, wie sie sich dennoch beygehen lassen können, mit einem solchen Antrage hervorzutreten, da Sie doch durch ihr in mehrerer Hinsicht tadelnswertes Benehmen indirecte zu der unruhigen Stimmung in Eupen viel Veranlassung gegeben haben, indem Sie ihren Fabrikarbeitern, neben der intendirten Aufstellung der Scheermaschine in dieser nahrungslosen Zeit, den ohnehin sehr geringen Arbeitsverdienst, dem Vernehmen nach, noch herabgesetzt, ja selbst diesen, nach einem höheren als tarifmäßigen und currenten Münzfuß gezahlt haben - ein Benehmen, welches man von einem soliden Handelshause und wohlgesinnten Staatsbürger nicht erwarten sollte. Sie haben mithin alle Ursache sich in der Sache möglichst ruhig zu verhalten."

Stolle schwieg zunächst. Doch entwickelte sich nunmehr ein regelrechter Kleinkrieg gegen diesen „Arbeiterfreund"; seine Fenster wurden mehrfach eingeschlagen, seine Türklinke mit „Menschenkot" beschmiert. Daraufhin drohte Stolle mit der Verlegung seines Unternehmens. Der Verlust von 700 Arbeitsplätzen, aber auch erwartete neue Unruhen im Zusammenhang mit der Verurteilung der Rädelsführer zwangen die Aachener Regierung zum Handeln; zwei Gendarme wurden nach Eupen versetzt.
Stolle sah daraufhin seine Lage wieder etwas gefestigt und wandte sich an das Handels- und Innenministerium in Berlin, bei dem er sich über die „Abfuhr" in Aachen beschwerte. Nach
einem ausführlichen Briefwechsel wurde Stolle dann beschieden, dass es ihm freigestellt sei, wenn er dann eine Erfolgsaussicht erblicke, die Stadt Eupen zur Schadensersatzzahlung zu verklagen. Über eine solche Klage ist nichts bekannt.

Der Prozess gegen die inhaftierten Arbeiter begann am 19. Oktober 1821 vor dem Assisengericht in Aachen. Von den ungefähr dreißig Festgenommenen waren noch siebzehn übrig geblieben.

Durch Unheil des Königl. Assisenhofes zu Aachen vom 9ten Februar 1822 wurden
1) Nicolas Anton Brüll, 28 Jahre alt,
2) Johann Dörrenholz, 23 Jahre alt,
3) Mathias Kreusch, 28 Jahre alt,
4) Peter Mathar, 22 Jahre alt,
5) Arnold Duetz, 20 Jahre alt.
Alle fünf Tuchscheerer, gebürtig in Eupen,
6) Gertrud Willems, 20 Jahre alt, Fabrickarbeiterinn, gebürtig zu Membach, und sämmtlich in Eupen wohnhaft,
wegen Zerstörung einer Scheer-
Maschine, mittels Zusammenrottirung und mit offener Gewalt, Ersterer zu fünfjährigen Zwangsarbeiten, zu einer Geldbuße von drey und fünfzig Thaler cour.: die übrigen fünf jeder zu fünfjähriger Zuchthausstrafe und sämmtliche Verurtheilte solidarisch in die Prozeßkosten verurtheilt. Ferner wurde vom Gerichtshofe verordnet, daß dieselben nach überstandener Strafe lebenslänglich unter die Aufsicht der hohen Polizei gestellt bleiben sollen und bestimmte die zu diesem Ende zu leistende Bürgschaft für jeden zu achtzig Thaler cour."

Die anderen 11 Angeklagten wurden freigesprochen.
Das uns heute hart erscheinende Strafmaß war für die damalige Zeit relativ milde, tatsächlich bewegte man sich an der
untersten Grenze der vom code pénal - dem Strafgesetzbuch der Bourgeoisie - benannten Strafen für ein solches Eigentumsdelikt.
In Eupener Arbeiterkreisen führte die Verkündung des Urteils zu neuen Unmutsäußerungen. Nächtliche Zusammenrottungen der Arbeiter wurden von der Obrigkeit entdeckt und die Beteiligten auseinandergetrieben. Ein Eupener Arbeiter, der vor Gericht gegen die Angeklagten ausgesagt hatte, erhielt von
seinen Kollegen als Lohn „Klassen"-Keile. Gerade für die bevorstehenden Karnevalstage befürchtete Scheibler neue Ausschreitungen, ausgelöst durch übermäßigen Alkoholgenus.

Die Eupener Arbeiterschaft hatte sich 1821/22 gemeinsam sozusagen überbetrieblich gegen die Einführung neuer Arbeitsplatz vernichtender Maschinen zur Wehr gesetzt, ein Zeichen dafür, welch großes Solidargefühl damals bereits unter der Eupener Arbeiterschaft herrschte.

Neue Hoffnungen, neue Unruhen 1830

Die Erhebungen in Frankreich und Polen 1830 beflügelten auch die Bewohner der ehemals österreichischen Niederlande, sich gegen die 1815 auf dem Wiener
Kongress der europäischen Großmächte beschlossene Zugehörigkeit zum Königreich der Vereinigten Niederlande zur Wehr zu setzen. Zeitgleich mit dem Ausbruch von Unruhen in Brüssel, Lüttich und anderen belgischen Großstädten in den letzten Augusttagen des Jahres 1830 gärte es auch in dem Eupen nahe gelegenen Grenz- und Industrieort Verviers.(9) Namentlich die in der dortigen Tuchherstellung beschäftigte Arbeiterschaft erhob sich; der aus Fabrikanten und anderen gut situierten Einwohnern gebildeten Bürgerwehr gelang es jedoch, den Aufstand niederzuschlagen. Dennoch, die preußische Verwaltung fürchtete ein Übergreifen auf ihr Staatsgebiet.

Tatsächlich stürmten am 30. August 1830 aufgebrachte Arbeiter und andere Einwohner in Aachen das Haus des Fabrikanten James Cockrill.
Die preußische Herrschaft in der Rheinprovinz und insbesondere im äußersten Westen schien noch lange nicht gefestigt. In den nachfolgenden Tagen wurde Militär an die Grenze verlegt.
Am 31. August 1830 organisierte sich in Eupen die Bürgergarde und bezog ihre Wachlokale. Die einfachen Menschen, Fabrikarbeiter und ihre Frauen und Kinder, waren damit nicht einverstanden; sie versammelten sich vor dem Wachlokal in der Eupener Oberstadt, wo sich auch Landrat Scheibler befand. Ihren Unmut über die politischen und sozialen Verhältnisse drückten sie durch Rufe wie „Vivat Napoleon" und Forderungen nach Abschaffung der Schermaschinen aus. Der Landrat versuchte, die Menge durch Überredung zu zerstreuen. Die Erregung stieg jedoch noch, Steine flogen, und die Menschenansammlung vergrößerte sich zusehends. Schließlich zog ein Teil der Menge zum nahe
gelegenen Kreisgefängnis, um einen dort vermeintlich einsitzenden Gesinnungsgenossen zu befreien. Der Landrat sah den Moment zum bewaffneten Eingreifen gekommen. Den Aufgebrachten, die sich mit Steinen und Stöcken bewaffnet hatten, war es im Gegensatz zu 1821 gelungen, das Gefängnistor aufzubrechen; der Haufen wurde aufgelöst, wobei der Landrat einige Steinwürfe abbekam.
Mit der gewaltsamen Auflösung schien zunächst alles beendet zu sein. Doch die Ruhe war trügerisch, denn trotz guter Konjunktur der Eupener Tuchfabriken gab es hier kaum Arbeit. Diesmal waren aber nicht in erster Linie Scherer und Rauher betroffen, sondern vor allem die in den Spinnereien beschäftigten Arbeiter und die Hausweber.


Aufgeschreckt durch die Ereignisse in Verviers und aus Angst vor weiteren Ausschreitungen der Arbeiter ließen die auf belgischem Gebiet ansässigen „Etablissementbesitzer" ihre Arbeiter zu für ihre Profitinteressen höchst unvorteilhaften Bedingungen arbeiten; so unterboten sie vor allem die Preise der Spinnereien in Eupen. Da die Eupener Tuchmanufakturen aber dank des Grenzvertrags ihre Halbprodukte zollfrei zum Spinnen und Weben in das Belgische schicken konnten, wurde dies natürlich angesichts der nun für die hiesigen Fabrikanten so vorteilhaften Bedingungen reichlich genutzt. Die Spinner und Weber in Eupen aber wurden arbeitslos und litten Not. Ihnen sollte im Sinne christlicher Nächstenliebe durch einen „Kornverein" geholfen werden, der, durch reiche Eupener initiiert, Brot an die Ärmsten preisgünstig verkaufen sollte. Doch die Eupener Arbeiter wollten keine Almosen, sie wollten Brot durch Arbeit. In diesem Sinne richteten sie ein Schreiben an die Kaufleute und als dies nichts fruchtete, an den Landrat mit dem Bemerken, dass bei Nichtberücksichtigung ihrer Forderungen - Verzicht auf das Spinnen und Weben im Ausland - unkalkulierbare Unruhen zu erwarten seien.
Der Landrat
wusste um die Gefahr sozialer Unruhen in Eupen bei der instabilen Lage im benachbarten Belgien. Er forderte daher von der Regierung in Aachen eine Aufhebung oder zumindest eine zeitweilige Außerkraftsetzung des Grenzvertrages mit den Niederlanden.
Die Regierung beließ es zunächst bei einer Aufforderung an die Tuchkaufleute: über die Handelskammer Eupen übermittelte sie den „Wunsch", vorläufig auf das Spinnen und Weben in Belgien zu verzichten, was von den Betroffenen energisch zurückgewiesen wurde.
Doch die Wut der Arbeitslosen, die jeden Tag große Wagen mit Wolle zur Verarbeitung nach Belgien rollen sahen, stieg von Tag zu Tag. Am 17. November erschien
- was verboten war - eine Delegation aus Arbeitern beim Landrat und brachte eine Petition vor, die nicht nur von Hunderten von Arbeitern, sondern auch von vielen Eupener Kleingewerbetreibenden unterzeichnet war, die bei den geringen Subsistenzmitteln, die den Arbeitslosen zur Verfügung standen, ebenfalls um ihre Existenz bangten.

Im Auftrag der Regierung griff der Landrat nun zu verschiedenen Maßnahmen: Er forderte die Polizeibehörden auf, eine Untersuchung über die in Eupen und Kettenis unbeschäftigten Weber und „Fabrik-Arbeiter anzufertigen, er kontaktierte die Lohnspinnereibesitzer, um sie zu einer Reduzierung ihrer Preise zu bewegen, er ließ sich unterrichten, welche Eupener „Fabrikanten" eigene Betriebe in Belgien hatten und ließ die Preise für das Spinnen und Weben dort ermitteln.
Am 29. November erschien nochmals eine Arbeiterabordnung bei Landrat Scheibler, der er mitteilen konnte,
dass er und der Bürgermeister im Auftrag der Aachener Regierung im Streit zwischen Arbeitern und Fabrikanten vermitteln sollten. Am nächsten Tag fand eine von Landrat und Bürgermeister mit den Tuchkaufleuten vereinbarte Versammlung statt. Doch die Kaufleute wollten im Sinne ihrer „Privatvortheile" nicht auf das Arbeiten in Belgien verzichten, selbst dann nicht, als der Landrat mit staatlichen Eingriffen in dieser Angelegenheit drohte.
Die Lage spitzte sich dramatisch zu: Am 22. Dezember zogen unbeschäftigte Spinner lärmend durch Eupen. Am 24. Dezember kam es zur entscheidenden Krisensitzung im Eupener Rathaus, an der neben Landrat und Bürgermeister auch ein Vertreter der Aachener Regierung und der Präsident des dortigen Handelsgerichtes teilnahmen. Wohl nicht zuletzt mit dem Hinweis auf eventuelle staatliche Interventionen gelang es, die beteiligten Unternehmer zu einem
Kompromiss zu bewegen. Drei Eupener Lohnspinnereibesitzer senkten ihre Preise etwas. Dafür versprachen die Tuchhersteller, jene mit reichlichen Aufträgen zu versehen, was auch die beiden anderen Eupener Lohnspinnereien betreffen würde, wenn sie ebenfalls ihre Preise reduzierten. Die Stadt wurde aufgefordert, den Kaufleuten Arbeitslose zu benennen, damit sie diese bei Neueinstellungen berücksichtigen konnten.


1) Einführend zur deutschen Geschichte im Berichtszeitraum dieser Arbeit: Schieder, Theodor: Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich 1815-1871, in: Gebhardt, Bruno (Begr.), Handbuch der deutschen Geschichte, 9. neu bearbeitete Aufl., herausgeg. v. Herbert Grundmann, Bd. 15, München 1975. Born, Karl Erich: Von der Reichsgründung bis zum 1. Weltkrieg, ebd., Bd. 16.

2) Mit der Gründung und der Wirkung der „Heiligen Allianz und mit ihrem Pendant, dem „Deutschen Bund", setzte sich ungefähr 35 Jahre später ein anonymer Autor im Organ der Eupener Demokraten, dem „Volksfreund" auseinander. Siehe dazu Dokument l und Dokument 2.

3) Vgl. für das Nachfolgende, wenn nicht anders angegeben u.a.: Henkel, Martin/Taubert, Rolf: Maschinenstürmer - ein Kapitel aus der Sozialgeschichte des technischen Fortschritts, FFM 1979, S. 36-62; Jeuckens, Eupener Land und Volk, a.a.O., 92-95; Rutsch, a.a.O., S. 44-85, bringt viele sozialgeschichtlich interessante Details nach der (heute noch im Stadtarchiv Eupen vorliegenden) Chronik der Stadt Eupen für die Jahre 1815-1879; Wichterich, a.a.O., S. 58-108, vermittelt wichtige Erkenntnisse über die Entwicklung der Tuchfabrikation in Aachen/Eupen nach 1815 und über deren in- und ausländische Handelsbeziehungen.

4) Um die Beibehaltung des „rheinisch-französischen Rechts" hat es nachhaltige Auseinandersetzungen gegeben, vgl. zur Einführung die entsprechenden Aufsätze in: Petri, Franz; Droge, Georg (Hrsg.): Rheinische Geschichte, Bd. 2 - Neuzeit, Düsseldorf 1976.

5) Vgl. hierzu: Baer, Max: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815, Bonn 1919, (hier) Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Bd. 35, Bonn 1965.

6) Vgl. hierzu in den Studien von Abel, Wilhelm: Agrarkrisen und Agrarkonjunkturen. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswissenschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter, Hamburg/Berlin 1966; Ders.: Massenarmut und Hungerkrisen im vorindustriellen Deutschland, Göttingen 1972.

7) Vgl. für das Nachfolgende: Jeuckens, Eupener Land und Volk, a.a.O., S. 164 f.; Thun, Alphons: Die Industrie am Niederrhein und ihre Arbeiter, erster Theil: Die linksrheinische Textilindustrie, Leipzig 1879, S. 18-24; Wichterich, a.a.O.

8) Vgl. hierzu Henkel/Taubert: Maschinenstürmer, a.a.O., insbes. S. 32-82 u. 122-141.

9) Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf einer ersten Sichtung umfangreicher Archivmaterialien. Sie werden demnächst als Grundlage einer ausführlichen Studie dienen: Ruland, H.: Die Auswirkungen der revolutionären Ereignisse 1830 auf das belgisch-preußische Grenzgebiet (Arbeitstitel), erscheint voraussichtlich 1989.

Zu diesem Kapitel finden sich im Dokumentationsteil folgende Materialien:

Dokument 1
: Der heilige Bund. Zeitschriftenartikel aus „der Volksfreund - Wochenblatt für den Kreis Eupen" (1850). Gründung und Wirksamkeit des „heiligen Bundes", besser bekannt als „Heilige Allianz" stehen im Mittelpunkt dieses Aufsatzes.

Dokument 2: „Fürstenbund und Völkerglück", ebenfalls aus „dem Volksfreund", behandelt die Gründung des „deutschen Bundes", des Pendants der „heiligen Allianz" auf der Ebene der deutschen Einzelstaaten, der die verschiedenen Machthaber u.a. verpflichtete, sich im Falle innerer Unruhen gegenseitig beizustehen.

Dokument 3: Auszug aus der Einleitung der „Chronik der Stadt Eupen" von 1825, der sich insbesondere mit der französischen Zeit und den ersten Jahren preußischer Herrschaft und damit auch mit den gewaltigen Umwälzungen in nahezu allen Lebensbereichen beschäftigt, die jener Einschnitt mit sich brachte. Dokument 4: Bericht des provisorischen Landrats vonScheibler an die Regierung in Aachen vom l. Oktober 1816, in dem detailliert der Zustand der Eupener „Tuchfabriken", Manufakturen und Spinnereien, sowie die Lage der dort beschäftigten Kinder, Frauen und Männer beschrieben wird. Dokumente 5a und 5b: Verordnungen des ersten beigeordneten Bürgermeisters der Stadt Eupen, Nicolai, vom 10. April 1821 zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung nach der Zerstörung einer Schermaschine durch aufgebrachte Arbeiter. Dokumente 6a und 6b: Offizielle Mitteilungen der Regierung m Aachen zu den in Belgien und im preußischen Grenzgebiet im Spätsommer 1830 ausgebrochenen Unruhen. Dokument 7: „Geheimer Segen", Artikel aus „dem Volksfreund" (l 850) zu den revolutionären Ereignissen von 1830 und der sich danach verschärfenden Reaktion.


 

 

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EXTERNE AUFTRÄGE


Koordination der „Aktionstage Politische Bildung“


Demokratieerziehung in Brüssel


Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der „Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance and Research“


Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im pädagogischen Beirat des „Jüdischen Museums der Deportation und des Widerstandes in Mechelen“


Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Verwaltungsrat der Gedenkstätte Breendonk



 

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